Tarifautonomie

Das Aushandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen obliegt in einer freiheitlichen Demokratie den Tarifparteien, also Unternehmen und Gewerkschaften, nicht dem Staat. Dieses – als Tarifautonomie – bezeichnete Prinzip wird durch die Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt. Darin eingeschlossen ist die Gewährleistung des Streikrechts für die Arbeitnehmerseite und des Rechts auf Aussperrung für die Arbeitgeber. Letzteres unterbindet die Unternehmen im Streikfalle von der Lohnfortzahlungspflicht. Konkretisiert wird die Koalitionsfreiheit im Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht.

Die Tarifautonomie ist eine deutsche Erfindung. Ihr geistiger Schöpfer, der Verfassungsrechtler und SPD-Politiker Hugo Sinzheimer, dürfte bis heute nur wenigen bekannt sein. Sinzheimers Idee der „sozialen Selbstbestimmung im Recht“ gewann maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Tarifvertragsrechts in der Weimarer Republik, das die autonome Rechtsetzungsbefugnis durch die Tarifpartner erstmals verankerte und später auch anderen Ländern als Vorbild diente. In der Bundesrepublik wurde das System zu einem zentralen Bestandteil ihres wirtschaftlichen Erfolgsmodells. Indem es den Beschäftigten stetig steigende Löhne und Einkommen bescherte (bei gleichzeitig kürzerer Arbeitszeit), trug es zum breiten Wohlstand der Massen und zur gesellschaftlichen Befriedung bei. Letzteres zeigte sich unter anderem an einer im internationalen Vergleich geringen Streikhäufigkeit.

© Prof. Dr. Frank Decker (Universität Bonn)

Übersicht
Quiz

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
ReadSpeaker
Mit Hilfe des ReadSpeaker webReader können Sie sich Inhalte auf dieser Webseite laut vorlesen lassen.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Google Analytics
Google Analytics installiert die Cookie´s _ga und _gid. Diese Cookies werden verwendet um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für einen Analysebericht zu erfassen. Die Cookies speichern diese Informationen anonym und weisen eine zufällig generierte Nummer Besuchern zu um sie eindeutig zu identifizieren.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.