Der Weg zur Umsetzung
Die Realisierung des Freiheits- und Einheitsdenkmals war ein langer Prozess. Nachdem der zweite Wettbewerb für die Gestaltung des Denkmals mit dem Entwurf „Bürger in Bewegung“ einen Sieger hervorgebracht hatte, begannen die Bauarbeiten an der Berliner Schlossfreiheit.
Der Ort barg jedoch mehrere Hürden. Dazu zählte der Fund historischer Mosaike, aber auch die Entdeckung einer seltenen Fledermausart, die im Sockel des einstigen Denkmals lebte. Hinzu kamen Fragen nach dem Umgang mit dem denkmalgeschützten Gewölbe und nach einem rollstuhlgerechten Zugang zum zukünftigen Denkmal. Die Suche nach Lösungen verzögerte den Bauprozess immer wieder. Aufgrund einer erwarteten „Kostenexplosion“ von mehr als 50 Prozent fasste der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 13. April 2016 den Beschluss, das Projekt nicht weiterzuverfolgen.
Trotz des Projektstopps verfolgte die Deutsche Gesellschaft e. V. die Idee weiter, die weiterhin auch im parlamentarischen Raum debattiert wurde. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse kritisierte den Beschluss scharf: „Ich halte ihn für ein Dokument des Unwillens und der Unfähigkeit von uns Deutschen, sich selbstbewusst, ja vielleicht gar mit Stolz an die eigene Geschichte zu erinnern, uns ein glückliches Ereignis unserer Geschichte in einem Denkmal zu vergegenwärtigen. […] Eine Erinnerung, die Widersprüche, Scheitern, Schandtaten, Verbrechen der deutschen Geschichte gewiss nicht verdrängen und nicht vergessen machen soll.“
Ende September 2016 wies Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Runde des Ältestenrats auf den Umstand hin, dass der Beschluss des Haushaltsausschusses den ursprünglichen Plenarbeschluss zur Denkmalserrichtung nicht aufheben könne. Er forderte dementsprechend die Fraktionen auf, sich „Gedanken über das weitere Vorgehen zu machen“.
In der Folgezeit nahm die Debatte, in der auch ein Wiederaufbau der Kolonnaden auf dem Sockel des Kaiser-Wilhelm-Denkmals zur Diskussion stand, einen wendungsreichen Verlauf. Die Entscheidung wider die Rekonstruktion des alten und für die Errichtung eines neuen Denkmals fiel am 30. Mai 2017. Der Bundestag beschloss die Errichtung des Freiheits- und Einheitsdenkmals auf Grundlage der Beschlüsse aus den Jahren 2007 und 2008. In dem gemeinsamen Antrag von CDU/CSU und SPD hieß es: „Ziel bleibt, mit dem Freiheits- und Einheitsdenkmal einen positiven Erinnerungsort an die Friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung zu schaffen, um damit an die wohl glücklichsten Momente unserer jüngeren deutschen Geschichte zu erinnern.“
© Dr. Andreas H. Apelt (Deutsche Gesellschaft e. V.)