Bundeswappen
Das Bundeswappen ist ein Staatssymbol der Bundesrepublik Deutschland. Es zeigt einen schwarzen Adler auf goldenem Hintergrund, den Kopf nach rechts gewendet und mit offenen, ausgebreiteten Flügeln. Der offene Schnabel, die Zunge und Fänge sind rot.
Amtliche Darstellungen des Bundesadlers lassen sich nicht nur auf dem Bundeswappen, sondern auch auf der Standarte des Bundespräsidenten, in Dienstsiegeln und auf der Bundesdienstflagge wiederfinden. Die Darstellung des Adlers unterscheidet sich häufig durch die Ausrichtung der Flügel. Der Kopf ist dabei stets nach rechts ausgerichtet.
Der Adler als Wappentier hat eine lange Tradition. In der Antike wurde er von den Germanen und Griechen verehrt. Auch bei den antiken Römern symbolisierte der Adler den höchsten Gott. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, das aus dem Ostfrankenreich hervorging und an die Idee eines erneuerten Römerreichs anknüpfte, wurde der Adler zum Symbol für das Kaisertum, das seine Herrschaft auf das Gottesgnadentum stützte. Damit ist das Wappenzeichen eines der ältesten der europäischen Staatsgeschichte.
Da die deutschen Könige des Heiligen Römischen Reiches zumeist auch römische Kaiser waren, wurde der Adler dieser Doppelfunktion entsprechend (als kaiserliches Wappentier) mit zwei Köpfen (jeweils nach rechts und nach links blickend) abgebildet. Das Wappentier zierte auch die Schilde der Reichsfürsten im Heiligen Römischen Reich, um ihre herausgehobene Stellung gegenüber dem König zu darzustellen.
Im Jahr 1848, ein knappes halbes Jahrhundert nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches, erkor die in der Frankfurter Paulskirche tagende Nationalversammlung den doppelköpfigen Adler zum Bundeswappen. Erst nach der Proklamation des Deutschen Kaiserreichs im Januar 1871 setzte sich die Abbildung eines einköpfigen Bundesadlers durch, in der sich eine Abgrenzung vom römisch-deutschen Herrschertum und der Revolution von 1848 ausdrückte.
An dieser Gestaltung hielt auch die Weimarer Republik fest. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde daraufhin versucht, durch Symbolik Verbindungen zu vermeintlichen altgermanischen Traditionen und Bräuchen im Sinne eines „völkischen Denkens“ herzustellen. Beispielhaft waren hier auch die sogenannten Siegrunen, dem Emblem der SS. Aber auch der Adler wurde in vielfacher Form instrumentalisiert und zu einem prominenten Symbol während der NS-Zeit. Um sich davon zu distanzieren, erinnert das heutige Bundeswappen an die Weimarer Version des Reichswappens.
Mit Gründung der Bundesrepublik wurden die Bestimmungen und Darstellungen der Weimarer Republik über die Staatssymbole fast vollständig und wörtlich übernommen, um die Kontinuität zum ersten demokratischen Staatswesen auf deutschem Boden zu betonen.
Die DDR führte 1955 ihr eigenes Wappen ein. In schwarz-rot-goldenen Farben ausgeführt, symbolisierte es mit Hammer, Ährenkranz und Zirkel das Bündnis von Arbeitern, Bauern und „Intelligenz“ im kommunistischen Parteienstaat. Mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 hat das vereinte Deutschland das Wappen der alten Bundesrepublik als Staatssymbol übernommen. Was viele nicht wissen: Die Darstellung des Bundeswappens, des Bundesadlers und der Bundesflagge ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird durch den Bundespräsidenten bekanntgemacht oder angeordnet. Nur die Farben der Bundesflagge sind im Grundgesetz (Artikel 22) festgeschrieben.
© Prof. Dr. Frank Decker (Universität Bonn)
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