Hammelsprung

Der sogenannte Hammelsprung ist ein Zählverfahren, das bei Abstimmungen im Bundestag zum Einsatz kommt. Anders als sonst üblich stimmen die Abgeordneten dabei nicht mit Handzeichen ab, oder indem sie sich von ihren Plätzen erheben. Um ihre Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung zu einem Gesetz zu bekunden, müssen die Abgeordneten den Sitzungssaal zunächst verlassen und diesen anschließend durch eine von drei eigens gekennzeichneten Türen wieder betreten. Dabei werden ihre Stimmen laut gezählt. In der Regel veranlasst die Parlamentspräsidentin oder der Parlamentspräsident bei einem unklaren Abstimmungsergebnis die Auszählung der Stimmen per „Hammelsprung“; beantragt werden kann das Verfahren nicht.

Die Ursprünge des Zählverfahrens wie der Begriff selbst reichen bis in die Kaiserzeit zurück. 1874 nahm der Reichstag den Abstimmungsprozess in seine Geschäftsordnung auf. Offiziell wurde das Abstimmungsverfahren in jenen Tagen zwar noch anders bezeichnet, in den parlamentarischen Sprachgebrauch war der Begriff „Hammelsprung“ aber bereits 1894 übergegangen. Noch frühere Belege aus dem Jahr 1885 zum Begriffsgebrauch finden sich für das Preußische Abgeordnetenhaus.

© Prof. Dr. Frank Decker (Universität Bonn)

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