1. Juli 1990

Währungs-, Wirtschafts-, Sozialunion

Inhalte des Staatsvertrags
Am 1. Juli 1990 trat der Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft. Die DDR übernahm das wirtschafts- und sozialpolitische System der Bundesrepublik und führte die D-Mark als alleiniges Zahlungsmittel ein. Alle Personenkontrollen an der innerdeutschen Grenze fielen endgültig weg. Mit diesem Tag war die wirtschaftliche und sozialpolitische Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik vollzogen – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur staatlichen Einheit und ein Ereignis, das zahlreiche Leben in Ostdeutschland von einem Tag auf den anderen nachhaltig veränderte. 

Der Beschluss der Vereinigung
Schon bald nach dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 waren die Forderungen nach einer Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten unter der Bevölkerung der DDR immer drängender geworden. Bereits Mitte Februar 1990 hatten Demonstrantinnen und Demonstranten in Leipzig skandiert:

© picture alliance / 57662441 / dpa / Wolfgang Weihs
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„Kommt die D-Mark, bleiben wir, kommt sie nicht, gehen wir zu ihr!“ Um die Abwanderungswelle von Bürgerinnen und Bürgern der DDR zu brechen, unterbreitete Bundeskanzler Helmut Kohl der Regierung der DDR die Eröffnung von Verhandlungen zu einer Währungsunion. Nach den ersten freien Wahlen in der DDR (März 1990) und der anschließenden Regierungsbildung nahmen beide Länder offiziell Verhandlungsgespräche auf. 

So begannen Ende April 1990 die Beratungen zu einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen den Expertendelegationen beider Regierungen in Bonn. Auf der Grundlage eines Arbeitspapiers der Bundesregierung erörterten die Partnerinnen und Partner in mehreren Gesprächsrunden einen Vertragsentwurf. Am 18. Mai 1990 unterzeichneten Theo Waigel (CSU), Finanzminister der Bundesrepublik, und sein ostdeutscher Kollege, Walter Romberg (SPD), den „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschaft- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ im Palais Schaumburg in Bonn. 

Die Auswirkungen
Die DDR führte die Deutsche Mark als offizielles Zahlungsmittel ein. Löhne, Gehälter, Rentenbeträge und Sparguthaben wurden in D-Mark umgestellt. Das traf ebenso auf Geld- und Kreditbestände zu. Der Umtausch der Sparguthaben war gestaffelt: DDR-Bürgerinnen und DDR-Bürger im Alter zwischen 15 und 59 Jahren konnten einen Betrag von 4.000 Mark der DDR im Verhältnis 1:1 umtauschen, Personen über 60 Jahre 6.000 Mark, Kinder unter 15 Jahren 2.000 Mark. Für alle darüber hinausgehenden Beträge galt ein Kurs von 2:1. 

Die Überführung der sozialistischen Planwirtschaft in die Soziale Marktwirtschaft verlief nicht ohne Probleme. Die Transformation ging vielmehr mit einem schwierigen Anpassungsprozess in Ostdeutschland einher, der in vielfältiger Art und Weise auch die „alte“ Bundesrepublik beeinflusste. Diese Übergangszeit wirkt bis heute nach und prägt noch immer den Blick vieler Bürgerinnen und Bürger auf die Deutsche Einheit.

© Dr. Lars Lüdicke (Deutsche Gesellschaft e. V.)

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