17. Juni 1953
Volksaufstand
Aus Protesten von Bauarbeitern in Ost-Berlin entwickelte sich am 17. Juni 1953 ein Volksaufstand in der gesamten DDR. Eine Million Menschen demonstrierten in vielen hundert Städten, Gemeinden und Betrieben gegen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der DDR sowie für freie Wahlen und die deutsche Einheit.
Die Niederschlagung
Die DDR-Führung floh unter dem Schutz der sowjetischen Besatzungsmacht, die den Ausnahmezustand über weite Teile der DDR verhängte. Panzer der Roten Armee rückten in Städte ein. Die Niederschlagung des Volksaufstandes durch sowjetische Soldaten und Angehörige der Kasernierten Volkspolizei forderte mehr als 50 Todesopfer. Hunderte Menschen wurden in der Folgezeit von Standgerichten und Gerichten der DDR wegen der Aufstandsbeteiligung verurteilt, viele von ihnen zu langen Haftstrafen – und einige zum Tod durch Erschießen.
Die Rolle in der Erinnerungskultur
In der deutschen Erinnerungskultur hat der Tag eine besondere Bedeutung. Bereits Anfang August 1953 erklärte der Bundestag den 17. Juni zum „Tag der deutschen Einheit“ und gesetzlichen Feiertag. 1963 machte Bundespräsident Heinrich Lübke ihn zum „Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes“. Auch nach der Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wird der 17. Juni als Gedenktag begangen. Zudem erinnern Mahnmale und Denkmäler an den Aufstand und seine Opfer. So beschloss etwa der Westberliner Senat wenige Tage nach dem Aufstand, die durch den Tiergarten zum Brandenburger Tor verlaufende Chaussee in „Straße des 17. Juni“ umzubenennen. Vielen ist dieser Straßenzug als „Fanmeile“ bekannt.
© Dr. Lars Lüdicke (Deutsche Gesellschaft e. V.)