1918

Oktoberreformen

Von konstitutioneller zu parlamentarischer Monarchie
Die Verfassungsrevision vom 28. Oktober 1918 markierte den Übergang von einer konstitutionellen zu einer parlamentarischen Monarchie. Ihr Regierungssystem glich fortan dem der westlichen Königreiche Belgien, Großbritannien oder den Niederlanden oder dem der skandinavischen Königreiche. Seit den „Oktoberreformen“ war der Reichskanzler vom Vertrauen des Parlaments – des Reichstags – abhängig. Das in dieser Demokratisierung des Regierungssystems etablierte Prinzip, die parlamentarische Verantwortung der Regierung, zeichnet auch die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik aus.

Die Reformursachen
Kaiser Wilhelm II. hatte nur aufgrund der Kriegslage in die Verfassungsänderung eingewilligt, die seine eigene Macht einschränkte. Durch den Kriegseintritt der USA auf Seiten der Entente waren die Kräfteverhältnisse dramatisch zuungunsten der Mittelmächte verschoben worden. Zugleich hatte sich die Stimmung unter der Zivilbevölkerung in der Heimat rapide verschlechtert, da militärische Erfolge ausblieben und der Krieg immer länger dauerte. Viele Menschen waren nicht mehr bereit gewesen, Hunger, Entbehrungen und Repressionen, z. B. Einschränkungen der Pressefreiheit oder die Heranziehung zum Arbeitsdienst unter oft unwürdigen Arbeitsbedingungen, zu erdulden. Bereits Ende Januar 1918 hatten Massenstreiks die deutsche Rüstungsproduktion massiv beeinträchtigt. Mehr als eine Million Arbeiter waren in den Streik getreten, um für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen, ein Ende des Krieges und eine Demokratisierung der Verfassung des Kaiserreiches zu demonstrieren. Wohin Unzufriedenheit, Streiks und Revolten führen konnten, hatte 1917 die Februarrevolution in Russland gezeigt, die in das Ende der Zarenherrschaft gemündet war.

© BArch, Bild 146-1971-037-64 / o. Ang.
© BArch, Bild 146-1971-037-64 / o. Ang.

Die Umsetzung
Unter dem Eindruck dieser Entwicklungen sahen sich Wilhelm II. und die Oberste Heeresleitung zu Zugeständnissen an die Zivilbevölkerung veranlasst. Eine Folge war die Ernennung Max von Badens zum Reichskanzler am 3. Oktober 1918. Mehrere Mitglieder seines Kabinetts gehörten Parteien an, die für eine Parlamentarisierung eintraten (Mehrheitssozial- demokratische Partei; Zentrumspartei; Fortschrittliche Volkspartei). Im Reichstag bildeten diese Parteien bislang eine oppositionelle Mehrheit („Mehrheitsparteien“). Nunmehr erhielt das Kaiserreich die erste parlamentarische Regierung seiner Geschichte. Mit den „Oktoberreformen“ wurde der Wandel von der obrigkeitsstaatlichen in eine parlamentarisch-demokratische Monarchie auch in der Verfassung verankert.

© Dr. Lars Lüdicke (Deutsche Gesellschaft e. V.)

Reichsgesetzblatt
Reichsgesetzblatt
Quiz

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
ReadSpeaker
Mit Hilfe des ReadSpeaker webReader können Sie sich Inhalte auf dieser Webseite laut vorlesen lassen.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Google Analytics
Google Analytics installiert die Cookie´s _ga und _gid. Diese Cookies werden verwendet um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für einen Analysebericht zu erfassen. Die Cookies speichern diese Informationen anonym und weisen eine zufällig generierte Nummer Besuchern zu um sie eindeutig zu identifizieren.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.