19. Januar 1919

Frauenwahlrecht

Der Beschluss des Rates der Volksbeauftragten
Am 12. November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, die zwischen dem 10. November 1918 und dem 13. Februar 1919 amtierende provisorische Regierung Deutschlands, die Einführung des Wahlrechts für Frauen. Es trat am 30. November 1918 mit dem Reichswahlgesetz in Kraft. Fortan war es Frauen – wie Männern – erlaubt, mit Vollendung des 20. Lebensjahres zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Sie konnten erstmals bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 von diesem Recht Gebrauch machen.

Reichsgesetzblatt
Reichsgesetzblatt

Der Kampf um das Wahlrecht
Die Einführung des Frauenwahlrechts hatte weder im Zuge der Französischen Revolution von 1789 noch im Verlauf der Revolution von 1848 eine Rolle gespielt. Dennoch reicht die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück. Über Jahrzehnte rangen Frauen um die Demokratisierung des Wahlrechts. Viele wurden in der Frauenbewegung und in Frauenvereinen aktiv. Zur Jahrhundertwende zählten die Frauenvereine fast 70.000 Mitglieder. Bereits in den späten 1840er Jahren sprachen sich vereinzelt Frauen für die Ausweitung des Wahlrechts aus, etwa Louise Otto (1819-1895), Begründerin und langjährige Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins. In ihrer 1876 in Berlin erschienenen Schrift „Der Frauen Natur und Recht. Zur Frauenfrage zwei Abhandlungen über Eigenschaften und Stimmrecht der Frauen rief Hedwig Dohm ihre Geschlechtsgenossinnen auf, ihr Grundrecht einzufordern: „Erwachet, Deutschlands Frauen […]. Fordert das Stimmrecht, denn nur über das Stimmrecht geht der Weg zur Selbstständigkeit und Ebenbürtigkeit, zur Freiheit und zum Glück der Frau. Ohne politische Rechte seid Ihr, Eure Seelen mögen von Mitleid, Güte und Edelsinn überfließen, den ungeheuersten Verbrechen gegenüber, die an Eurem Geschlecht begangen werden, machtlos.“ Anders als die bürgerlichen Frauenvereine forderte die sozialdemokratische Frauenbewegung frühzeitig das Frauenwahlrecht.

In der Wahlrechtsentwicklung in Deutschland zeigt sich die Ungleichzeitigkeit und Widersprüchlichkeit der Demokratisierungsprozesse. Bereits seit der Reichsgründung von 1871 hatten reichsweit im Grundsatz alle Männer (über 25 Jahre) das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht. Sie bestimmten über die Zusammensetzung des Parlaments (Reichstag), das zwar nicht den Reichskanzler wählen durfte, aber ohne dessen Zustimmung kein Reichsgesetz in Kraft treten konnte. Dieser frühen Demokratisierung des Wahlrechts im gesamten deutschen Staatsgebiet folgte in den Oktoberreformen die späte Demokratisierung des Regierungssystems. Frauen – und somit der Hälfte der Bevölkerung – blieb das Recht zur politischen Mitbestimmung bis 1919 verwehrt. Für die Geschichte von Einheit, Freiheit und Demokratie war die Einführung des Frauenwahlrechts im November 1918 ein wichtiger Meilenstein.

© Dr. Lars Lüdicke (Deutsche Gesellschaft e. V.)

Quiz

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die Inhalte und Funktionen der Website bestmöglich anzubieten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies zu Analyse-Zwecken.

Zur Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen.

Allen zustimmenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
ReadSpeaker
Mit Hilfe des ReadSpeaker webReader können Sie sich Inhalte auf dieser Webseite laut vorlesen lassen.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Google Analytics
Google Analytics installiert die Cookie´s _ga und _gid. Diese Cookies werden verwendet um Besucher-, Sitzungs- und Kampagnendaten zu berechnen und die Nutzung der Website für einen Analysebericht zu erfassen. Die Cookies speichern diese Informationen anonym und weisen eine zufällig generierte Nummer Besuchern zu um sie eindeutig zu identifizieren.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.