1. Januar 1900
Bürgerliches Gesetzbuch
Ende der Rechtszersplitterung
Am 1. Juli 1990Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trat nach langjährigen Beratungen am 1. Januar 1900 in Kraft. Mit ihm wurde die Gesetzgebung im Bereich des Privatrechts vereinheitlicht und der Zustand der starken Zersplitterung beendet. Zuvor hatte es weder in den deutschen Einzelstaaten noch im Nationalstaat eine einheitliche Privatrechtsgesetzgebung gegeben. Für die innere Einheit des 1871 neu gegründeten Nationalstaats war das Ende der Rechtszersplitterung ein Meilenstein.
Das in fünf Bücher und 2385 Paragraphen gegliederte BGB wurde bislang mehr als 150 Mal geändert oder ergänzt. Seine Grundstruktur ist jedoch bis heute erhalten geblieben.
© Dr. Lars Lüdicke (Deutsche Gesellschaft e. V.)