Der Ort
Die Berliner Schlossfreiheit und ihr Umfeld nahmen sowohl in städtebaulicher wie auch in historischer Hinsicht eine besondere Rolle ein, vor allem aufgrund ihrer Nähe zum Berliner Schloss. So ist die vierhundertjährige Geschichte der Schlossfreiheit durch einen „Konflikt zwischen bürgerlicher Selbstbehauptung und monarchischen wie auch staatlichen Repräsentationsbedürfnissen“ gekennzeichnet.
Der Name „Schlossfreiheit“ wurde im 17. Jahrhundert geprägt. Da sich der „Große Kurfürst“, Friedrich Wilhelm von Brandenburg, eine Belebung des Schlossumfeldes wünschte, ordnete er 1671 die Bebauung des westlich gelegenen Geländes an. Als Ausgleich für den teuren Bauaufwand auf dem sumpfigen Gelände gewährte er verschiedene Freiheiten, unter anderem die Befreiung vom Grundzins sowie die Gewerbefreiheit.
Während im Berliner Stadtschloss im April 1847 der erste „Vereinigte Landtag“ tagte, der parlamentarische Bestrebungen erkennen ließ, brach – Folge einer Missernte im Vorjahr – eine Hungerrevolte, die sogenannte Kartoffelrevolution, aus. Innerhalb weniger Tage gelang es dem Militär, diesen Aufstand vollständig aufzulösen. Ein Jahr später folgte die Märzrevolution von 1848. Forderungen nach Freiheits- und Mitbestimmungsrechten sowie nach nationaler Einheit waren Kennzeichen dieser Revolution im Zeichen der schwarz-rot-goldenen Flagge, die überall im Deutschen Bund aufloderte. Auch Berlin wurde zu einem Zentrum dieser Revolution: Am Nachmittag des 18. März 1848 versammelte sich eine Menschenmenge auf dem Berliner Schlossplatz. Schüsse lösten Barrikadenkämpfe aus, die rasch das ganze Stadtzentrum erfassten und mehr als 250 Menschen das Leben kosteten.
Mit der Proklamation des preußischen Königs zum Kaiser wurde im Januar 1871 das Deutsche Reich ausgerufen. Erster Kaiser des 1871 gegründeten Reiches war Wilhelm I. Nach seinem Tod wurde ein Wettbewerb für die Errichtung eines Nationaldenkmals zu seinen Ehren ausgelobt. Als Standort des Denkmals legte man sich auf die Schlossfreiheit fest. 1894 begannen die Bauarbeiten mit dem Abbruch der im 17. Jahrhundert errichteten Häuserzeile. Es wurde ein Fundament von 76x38 Metern errichtet – eine Arbeit, die angesichts des sumpfigen Untergrunds eine besondere Herausforderung darstellte. Sorgfältig konstruierte Kellergewölbe entstanden, deren Statik die Last des Denkmals tragen sollte. 1897 wurde das 21 Meter hohe Monument eingeweiht, dessen Abschluss eine neun Meter hohe Reiterstatue Wilhelm I. bildete.
Ein knappes halbes Jahrhundert später wurde das Denkmal wieder abgerissen. In dieser kurzen Zeitspanne hatte es drei Staatsformen überdauert: das Kaiserreich, die Weimarer Demokratie und das Dritte Reich. Es war bei Kämpfen der Novemberrevolution 1918 teilweise beschädigt und später, nach Debatten um Wiederaufbau oder Abriss, in Republikzeiten wieder instandgesetzt worden. Auch im NS-Staat hatte es Pläne für einen Abriss des Denkmals gegeben, an dessen Stelle ein Reichbankneubau gesetzt werden sollte. Kurz nach Gründung der DDR wurde das Denkmal abgerissen. Noch im Winter 1949/50 ließen die neuen Machthaber das Hohenzollerndenkmal abtragen. Auch das Berliner Stadtschloss wurde beseitigt und an seiner Stelle später der Palast der Republik, Sitz der Volkskammer der DDR, errichtet. Ihm gegenüber verblieb der leere Denkmalsockel.
© Dr. Andreas H. Apelt (Deutsche Gesellschaft e. V.)