18. März 1990

Volkskammerwahl

Wahltermin
Die Volkskammerwahl 1990 war die letzte Wahl zur Volkskammer der DDR und die einzige, die demokratischen Grundsätzen entsprach. Sie fand am 18. März 1990 statt, nachdem der Runde Tisch beschlossen hatte, den ursprünglichen Wahltermin 6. Mai 1990 um sechs Wochen vorzuziehen. Diese Vorverlegung war notwendig geworden, da sich die innen- und außenpolitischen Ereignisse überschlugen und die Situation einer durch freie Wahlen legitimierte Regierung erforderte. Insofern die Umstände einen frühen Wahltermin erforderlich machten, war es gewissermaßen ein Zufall, dass – mit dem 18. März – die Wahl an dem Tag stattfand, der an die Märzrevolution des Jahres 1848 erinnert.

© BArch, Plak 100-057-001 / o. Ang.
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© BArch, Bild 183-1990-0312-021 / o. Ang.
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Parteien
Zur Wahl standen 24 Parteien und Wahlbündnisse, darunter auch solche, die ihre Programmatik und ihr Selbstverständnis an Parteien ausrichteten, die in der Bundesrepublik bestanden. Zu diesen „Schwesterparteien“ zählten die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Freie Demokratische Partei der DDR (F.D.P.) und die Sozialdemokratische Partei in der DDR (SDP, ab Januar 1990: SPD). Zur Wahl trat auch das „Bündnis 90“ an: ein Zusammenschluss von Bürgerbewegungen und Oppositionsgruppen Auch die ehemalige Staatspartei der DDR, die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), stellte sich – personell, organisatorisch und inhaltlich gewandelt – zur Wahl: als „Partei des demokratischen Sozialismus“ (PDS).

Wahlausgang
Die Wahl, an der sich mehr als 93 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten, endete für viele politische Beobachter mit einer Überraschung. Die Sozialdemokraten, denen in vielen Prognosen ein klarer Sieg vorausgesagt worden war, erzielten nur knapp 22 Prozent. Wahlsieger wurde die Allianz für Deutschland: ein Wahlbündnis aus der CDU und den neugegründeten Parteien DSU (Deutsche Soziale Union) und DA (Demokratischer Aufbruch), das fast 41 Prozent erreichte. Drittstärkste Kraft war die PDS mit 16,3 Prozent. Die Listenvereinigung „Bündnis 90“, in der sich die Träger der Friedlichen Revolution organisiert hatten, erreichte lediglich 2,9 Prozent.

Die Interpretation des Wahlausgangs war eindeutig: Eine Mehrheit hatte sich gegen die Weiterexistenz der DDR und für die Verwirklichung der deutschen Einheit entschieden, und zwar für eine schnelle Vereinigung nach Artikel 23 des Grundgesetzes, wie sie die Allianz für Deutschland anstrebte.

Regierung de Maizière
Am 12. April 1990 wählte die Volkskammer den Parteivorsitzenden der CDU, Lothar de Maizière, zum Ministerpräsidenten der DDR. Er bildete eine Koalition aus Allianz, SPD und Liberalen. Zur Präsidentin der Volkskammer wurde Sabine Bergmann-Pohl gewählt, die damit faktisch (letztes) Staatsoberhaupt der DDR war.

Die Regierung de Maizière bereitete den Beitritt der DDR nach Art. 23 Grundgesetz vor, der zum 3. Oktober 1990 vollzogen wurde. Die erste freie Volkskammerwahl der DDR war somit auch die letzte – und de Maizière der erste und letzte demokratisch gewählte Ministerpräsident dieses Landes. Mit der Vereinigung löste sich auch die Volkskammer auf. 144 von 400 Abgeordneten wurden ab dem 3. Oktober 1990 Abgeordnete des Deutschen Bundestages.

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